In der Nacht um 2:50 Uhr wies das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Beschwerde der Polizei zurück.
Nun liegt auch die Entscheidung zweiter Instanz vor. Der Demonstrationszug sowie die Kundgebung der Initiative Querdenken gegen die Corona-Politik können am Samstag in Berlin stattfinden. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte nach Veranstalterangaben um 2:50 Uhr in zweiter Instanz, dass das Verbot der Berliner Polizei keinen Bestand hat. Diese Entscheidung ist nun rechtskräftig.
Mit seinem Beschluss habe das Oberverwaltungsgericht nicht nur die Beschwerde der Polizei zurückgewiesen, sondern auch dem Veranstalter erlaubt, die Kundgebungsbühne dort aufzubauen, wo es ursprünglich geplant war, informierte Querdenken-Rechtsanwalt Ralf Ludwig in den frühen Morgenstunden, „sodass heute eine wunderbare friedliche Veranstaltung auf der Straße des 17. Juni stattfinden kann“. Kurz nach 5 Uhr wurde der Beschluss durch den Veranstalter an die Polizei übergeben und damit angefangen, die Bühne auf der Straße des 17. Juni aufzubauen.
Ballweg zeigte sich bereits nach der erstinstanzlichen Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts überzeugt, dass es sich um eine politische Entscheidung handele. „Ich fordere den Rücktritt des Innensenators. Der augenscheinlich undemokratisch handelt und die Grundrechte einschränkt“, hatte er gefordert. „Wir lehnen sowohl rechtsextremes als auch linksextremes Gewaltpotential ab“, sagte Ballweg weiter. „Wir haben uns davon immer wieder distanziert und da waren auf der letzten Demonstration auch nur ganz wenige.“
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